Sonntag, Mai 20, 2012
   
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Rechnungswesen


Erstellung von Jahresabschlüssen

Sowohl auf Basis der von uns geführten als auch anhand der von unseren Mandanten selbst geführten Finanzbuchhaltung entwickeln wir aus den Konten den handelsrechtlichen Jahresabschluss. Anpassungen nach IFRS Prüfung der Rechnungslegung von Stiftung bzw. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz werden von uns berücksichtigt. Wir beraten unsere Mandanten bei der Ausübung bilanzpolitischer Spielräume bzw. Wahlrechte entsprechend deren spezifischen Zielsetzungen (z.B. Steuerminimierung, Außendarstellung, Ausschüttungspolitik).



Finanzbuchhaltung

Unternehmen, bei denen der Aufbau eines eigenen Rechnungswesens nicht effizient ist, bieten wir die Möglichkeit, die Finanzbuchhaltung durch uns führen zu lassen. Dabei kommen wir auch gerne zum Mandanten vor Ort. Neben der vollständigen Belegerfassung können im Rahmen eines arbeitsteiligen Einsatzes auch Teilbereiche (Rechnungseingang, Rechnungsausgang, Kasse, Bank) durch unsere Mandanten selbst durchgeführt werden. Mittels bereitgestellter Software können die erfassten Daten an uns zur Prüfung und Nachbearbeitung übermittelt werden. Neben der Erfüllung steuerlicher und handelsrechtlicher Aufzeichnungs- und Deklarationspflichten (Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen) stellen wir durch geeignete Auswertungen (Summen- und Saldenliste, standardmäßige und individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, Controlling-Report) einen zeitnahen Informationsfluss sicher.

Auf Wunsch kann die Finanzbuchhaltung durch eine individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Kosten- und Leistungsrechnung ergänzt werden.



Lohnbuchhaltung

Im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung bieten wir neben der mitarbeiterbezogenen Führung der Lohnkonten und der Erfüllung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten den automatischen Zahlungsverkehr über Datenträgeraustausch. Besonderheiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung, wie z.B. Nettolohnvereinbarungen, Abfindungsregelungen oder die Berücksichtigung tariflicher Sonderregelungen werden selbstverständlich berücksichtigt.

Gerne unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Erarbeitung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, bei Incentive-Regelungen, bei Modellen der betrieblichen Altersvorsorge sowie bei Modellen zur Reduzierung von Lohn- und Lohn-Nebenkosten. Bei Bedarf ziehen wir externe Spezialisten hinzu.

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FOCUS MONEY (Heft 35/2009)
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